Angeln

Home  /  Freizeit  /  Angeln

Angeln am idyllischen See

Das flache Talgebiet, in welchem heute der Stausee Wangenheim liegt, war vorher ein fast unberührtes Naturgebiet. Das Gewässerrecht liegt beim Angelverein Wangenheim e.V.

Im See ist ein guter Bestand an Karpfen, Zander, Hecht, Wels, Aal und verschiedener anderer Fische zu finden.

Angelkarten erhalten Sie beim Angelverein oder aber auch direkt bei uns am Platz (Vorsitzender Jürgen Humburg, Stellplatz 33, Handy: 0172 36 26 700).

Voraussetzung ist eine gültige Fischerei-Erlaubnis. Das Angeln mit einem 1/4-Jahres-Schein ist nicht erlaubt.


Gewässerordnung


Folgende Handlungen sind strickt untersagt:

– das Beschneiden oder Entfernen der Ufervegetation
– das Aufstellen von Zelten/Pavillons; erlaubt ist jedoch die Verwendung von Angelschirmen, Schirmzelten sowie Carp-Doms mit herausnehmbaren Boden
– das Anlegen oder Betreiben von Feuerstellen
– das Betreten der Wasserfläche in der Zeit vom 01.04. bis 30.06.; jedoch falls erforderlich,ist das Betreten zum Landen von Fischen erlaubt
– die Verwendung von Hunde-/Katzenfutter zum Anfüttern sowie als Hakenköder
– die Verwendung von Futterbooten
– das Markieren der Angelstellen mit Stangenmarkern, Bojen oder sonstiger Schwimmkörper
– die Verwendung von Wasserfahrzeugen jeglicher Art zur Ausübung der Angelei (auch im Beisein eines Vereinsmitgliedes)
– das Angeln im Ausgewiesenen Bereich „Nur für Vereinsmitglieder“ und an rot gekennzeichneten Uferstrecken auf der Gewässerkarte

Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Sauberkeit vor und während des Angelns sowie beim Verlassen des Gewässers Sorge zu tragen. Angefallener Müll ist mitzunehmen.

Jeder hat sich am Gewässer so zu Verhalten, dass andere Angelfreunde nicht gestört werden.

Beim Angeln auf dem Campingplatz sind Gebühren gemäß des Betreibers zu entrichten, die Platzordnung zu beachten sowie den Anweisungen des Platzpersonals Folge zu leisten.

– Erlaubnisscheine sind rückgabepflichtig
– Leinenpflicht für Hunde besteht am gesamten Gewässer

Von der Thüringer Fischereiverordnung abweichende Mindestmaße und Schonzeiten
Aal                60 cm
Karpfen        45 cm
Wels              60 cm
Hecht            65 cm             Schonzeit 15.02. – 31.05.
Zander          60 cm             Schonzeit 15.02. – 31.05.
Schleie          25 cm
Graskarpfen sind ganzjährig geschützt und schonend zurückzusetzen !

Im Zeitraum vom 15.02. bis 31.05. ist das Angeln mit künstlichen Ködern und Köderfischen verboten!

Außerhalb der Schonzeit dürfen nur Köderfische verwendet werden, welche in unserem Gewässer gefangen wurden ! (um ein einbringen von Fischkrankheiten zu vermeiden)

Karpfen über 70 cm und oder einem Gewicht von mehr als 10 Kilogramm müssen zur Erhaltung des Bestandes schonend zurückgesetzt werden.

Fangbegrenzung 
Je Angeltag dürfen maximal 2 Karpfen oder 2 Schleien oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Aale gefangen werden.

Quelle der Gewässerordnung: Angelverein Wangenheim e.V